FAQ
Die häufigsten Fragen und Antworten
Allgemeines
| Auch in der schulischen Arbeit kommt es immer wieder zu Situationen, in denen man das persönliche Gespräch führen muss. Beachten Sie hierzu bitte den „Dienstweg“, der unbedingt einzuhalten ist. So können wir Ihnen und Ihrem Kind am besten helfen. Eltern wenden sich bei einem, Ihr eigenes Kind betreffendes, schulischen Anliegen an den Klassenleiter oder Fachlehrer | Bei Klärungsbedarf, die ganze Klasse betreffend, werden zunächst die Elternsprecher um Rat gebeten. Diese informieren dann die Klassenleitung. Eine Rückmeldung erfolgt dann über die Elternsprecher oder Klassenleitung. |
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| Bei schulischen Konflikten, die auf der ersten Stufe nicht gelöst werden können, wird die Klassenleitung und die Klassenkonferenz beratend einbezogen. Den Termin dazu vermittelt die Klassenleitung, lädt Eltern ein und führt ein Gesprächsprotokoll. | |
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| Wenn Stufe eins und zwei nicht erfolgreich waren, erfolgt ein Gespräch mit der Schulleitung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Sekretariat. Die Schulleitung lädt dann ein. |
Wenn Sie umgezogen sind, brauchen die Klassenleitung oder das Sekretariat umgehend die neue Adresse, um sie in unserem System zu ändern. Bitte legen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vor. Nur so können wir die Änderung vornehmen.
Wenn sich Ihre Kontaktdaten verändern, insbesondere die Notfallnummer, teilen Sie dies bitte umgehend der Klassenleitung oder dem Sekretariat mit. Daraufhin aktualisieren wir Ihre Kontaktdaten in unserem System.
Schulalltag
Bitte informieren Sie sich auf folgenden Seiten:
https://www.schuelerbefoerderung.barnim.de/
https://bbg-eberswalde.de/tickets-tarife/abonnements#_AboAzubisSchueler
Der Hort wird von der Johanniter Unfallhilfe e.V. betrieben und befindet sich direkt auf dem Schulgelände. Die Kinder haben hier die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu erhalten und ihre Hausaufgaben zu erledigen. Natürlich bleibt auch viel Zeit für Spaß und Spiel.
Wenden Sie sich bitte an Herrn Biermann unter 033393 65455 oder per Mail an Kita-Borstel.NBRB@johanniter.de, wenn Sie Ihr Kind im Hort anmelden möchten.
Geht Ihr Kind nicht in den Hort, soll aber Mittag essen, können Sie Ihr Kind hier anmelden: https://www.jedermannmenue.de/bestellung-fuer-kinder-bestellmoeglichkeiten/
Wenn Sie für Ihr Kind eine Einschätzung in Form von Fragebögen oder Fließtext wünschen, können wir diese nur unter zwei Voraussetzungen bearbeiten:
1. Bitte fügen Sie als Sorgeberechtigte eine Entbindung von der Schweigepflicht bei, in der Sie erklären, dass wir als Schule ausdrücklich die geforderten Informationen über Ihr Kind an den Arzt oder die Einrichtung weitergeben dürfen.
2. Die Fragebögen können nur bearbeitet werden, wenn ihnen ein Schreiben der anfordernden Stelle beiliegt (z.B. von der Arztpraxis oder dem Jugendamt).
Bitte beachten Sie, dass wir die ausgefüllten Fragebögen oder Einschätzungen nicht an Sie zurückgeben, sondern an die anfordernde Stelle weiterleiten.
Krankheit/Freistellung
Bitte informieren Sie bis spätestens 8:00 Uhr
- die Klassenleitung per E-Mail
- sowie das Sekretariat per Telefon 033393 95300 oder per E-Mail grundschule.gross-schoenebeck@schulen.brandenburg.de
Nutzen Sie die CC-Funktion, um beide Empfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Dies erleichtert die Bearbeitung und vermeidet Rückfragen.
Ihr Kind bleibt bei Krankheit natürlich zu Hause und kuriert sich aus. Wenn es wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine Mitteilung für die Klassenleitung mit, in der Sie um die Entschuldigung Ihres Kindes bitten. Sie selbst können Ihr Kind nicht entschuldigen. Bleibt Ihr Kind länger als drei Tage krank, gehen Sie bitte mit ihm zum Arzt. Die Krankschreibung vom Arzt übergeben Sie bitte der Klassenleitung oder dem Sekretariat.
Beispiel für einen Entschuldigungszettel:
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
mein Sohn/ meine Tochter … war in den letzten Tagen krankheitsbedingt zu Hause.
Ich bitte Sie, das Fehlen meines Sohnes/ meiner Tochter zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bei begründeten Zweifeln an einem häufigen Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen (gemäß https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb#7).
Das Informieren über und Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff obliegen Ihnen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind in der Klasse ein anderes zuverlässiges Kind hat, das in diesem Fall aushilft und mitschreibt. In den unteren Jahrgangsstufen (1 und 2) können individuelle Verabredungen mit der Klassenleitung getroffen werden.
Erfahrungsgemäß sind Klassenchats für die Weiterleitung von Informationen ungeeignet und gelten auch nicht als Ausrede.
Sie können Ihr Kind nicht selbst vom Unterricht freistellen oder eigenständig beurlauben.
Sie können für folgende Fälle einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung oder Freistellung stellen:
Wichtige persönliche oder familiäre Gründe wie Eheschließung, Todesfall, Wohnungswechsel sowie Arztbesuch oder Behördengang, sofern sich dieser nicht in der unterrichtsfreien Zeit durchführen lässt sowie Heilkuren und Erholungsreisen, sofern diese ärztlich verordnet sind. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. (gemäß https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb#8).
Die Entscheidung für einen der oben genannten Fälle trifft dann:
1. für Beurlaubungen bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres die Klassenleitung (außer direkt vor und nach den Ferien)
2. für Beurlaubungen bis zu insgesamt vier Wochen innerhalb eines Schuljahres die Schulleitung
3. für zeitlich darüber hinaus gehende Beurlaubungen das Staatliche Schulamt Frankfurt/ Oder.
Bitte beachten Sie, dass etwaige Anträge rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem Freistellungstermin in schriftlicher Form einzureichen sind, damit eine gründliche Prüfung und Beantwortung gewährleistet werden können.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff nacharbeitet.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag an die Klassenleitung spätestens vier Wochen vor der Kur und fügen sie eine Bewilligung der Krankenkasse oder den Aufnahmebescheid der Kurklinik bei.
Die Schule erteilt dann die Freistellung für den beantragten Zeitraum. Meist findet für die Kinder vor Ort Unterricht in Deutsch und Mathematik statt. Sprechen Sie bitte frühzeitig mit den Lehrkräften über die Versorgung mit Material und/oder Aufgaben.
Einschulung / Schulwechsel
Jedes Jahr freuen wir uns auf unsere zukünftigen Schülerinnen und Schüler!
Hierzu wird im September/Oktober des Vorjahres im Gemeindeblatt der Termin für die Schulanmeldung veröffentlicht, der Ende November/Anfang Dezember stattfindet.
Bitte vereinbaren Sie für diesen Termin dann eine genaue Uhrzeit mit unserem Sekretariat.
Für die Schulanmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:
– Geburtsurkunde
– Pass oder Personalausweis
– Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
– Ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
– Ggf. Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
Für Alleinerziehende wird ein sogen. Negativbescheid vom Jugendamt für die Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt.
Sollten nicht beide Elternteile zur Anmeldung erscheinen können, haben Sie vorab die Möglichkeit, über unser Sekretariat einen Vordruck für eine Vollmacht zu erhalten, die dann ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird.
Im März findet eine Schnupperstunde für die zukünftigen Erstklässler statt.
Im Mai/Juni findet die erste Elternversammlung statt.
Schule:
In der ersten Elternversammlung in Klasse 6 informieren wir die Eltern detailliert über den genauen Ablauf. Abhängig von den Leistungen und Neigungen Ihres Kindes, gibt es folgende Wahlmöglichkeiten für eine weiterführende Schule: Oberschule, Gymnasium oder Privatschule (staatlich anerkannte Ersatzschule).
Die Schule organisiert Schnuppertage mit der Oberschule Finowfurt und dem Gymnasium Wandlitz. Andere Schule bieten diesen Schnuppertag nicht an.
Die Schule spricht anhand der Notensumme der Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch eine Empfehlung aus. Grundlage für die Notensumme sind die Noten des ersten Schulhalbjahres Klasse 6.
Im Januar findet ein Beratungsgespräch mit Klassenleitung, Eltern und Kind statt, in dem die Entwicklung und der aktuelle Leistungsstand gemeinsam besprochen werden.
Ende Januar werden mit dem Zeugnis auch das Gutachten mit Bildungsgangempfehlung und das Anmeldeformular an Ihr Kind ausgehändigt. Die Schulleitung ist für Fragen zum Ausfüllen des Formulars jederzeit für Sie ansprechbar.
Eltern und Kind:
Viele Schulen in der Umgebung bieten einen Tag der offenen Tür (November bis Januar, meist Freitag oder Samstag) an. Nutzen Sie mit Ihrem Kind die Gelegenheit und schauen Sie sich die Schulen an, wenn Ihr Kind noch nicht genau weiß, wohin es gehen möchte.
Nehmen Sie am Beratungsgespräch mit der Klassenleitung im Januar teil, um das Gutachten für Ihr Kind persönlich zu besprechen. Die meisten Fragen können hier beantwortet werden.
Geben Sie Ihrem Kind das unterschriebene Zeugnis, Gutachten und ausgefüllte Anmeldeformular am ersten Tag nach den Februarferien mit. So kann der fristgemäße Bewerbungsvorgang gewährleistet werden.